Käthe-Kollwitz-Gymnasium
Halberstadt
Käthe-Kollwitz-Platz 1
38820 Halberstadt
Tel.: 03941/441062 Fax: 03941/442540
Information zu
Fahrradanträgen
Sehr geehrte Eltern,
viele
Schüler und auch deren Eltern zeigen aus unterschiedlichen Gründen Interesse an
der Möglichkeit, den Schulweg zum Käthe-Kollwitz-Gymnasium mit dem Fahrrad
zurückzulegen. Dies ist grundsätzlich möglich, aber in Bezug auf
Sachversicherungen an bestimmte Bedingungen geknüpft, über die ich Sie in
diesem Schreiben informieren möchte.
Grundsätzlich
ist Ihr Kind bei Benutzung eines Fahrrades gegen Körperschäden
schulwegversichert, wenn es den üblichen Schulweg benutzt. In diesem Fall ist
es unerheblich, ob eine Fahrraderlaubnis vorliegt oder nicht.
Probleme
treten immer dann auf, wenn es zu Beschädigungen am Fahrrad oder zum Diebstahl
des Fahrrades kommt. Für solche Situationen ist es günstig und empfehlenswert,
eine private Fahrradversicherung im Rahmen der Hausratversicherung
abzuschließen. Liegt eine solche Versicherung vor, dann treten die
Versicherungsgesellschaften auch ohne Vorliegen einer Fahrraderlaubnis relativ
zeitnah in Leistung. Liegt keine private Fahrradversicherung vor, so könnte
gegebenenfalls die Schülersachschadensversicherung eintreten. Dazu sind die
folgenden Informationen zu beachten.
Die
Schülersachschadensversicherung ist eine Kulanzvereinbarung zwischen den Schulträgern
und der Versicherung. Dies bedeutet, dass Versicherungsschäden nur dann bezahlt
werden, wenn keine andere Versicherung für diesen Schaden eintritt und wenn der
Schadensverursacher unbekannt ist. Es wird auch höchstens ein Betrag von 250,00
€ erstattet. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die
Versicherung erst dann aktiv wird, wenn die Staatsanwaltschaft das
Diebstahlverfahren eingestellt hat, was erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum
in Anspruch nimmt. Für Fahrräder tritt die Versicherung außerdem nur ein, wenn
das Rad begründet für den Schulweg benutzt und auf dem Schulgelände (Südhof)
abgestellt wurde. Auch dann muss es durch den Fahrradhalter mit einem geeigneten Schloss gesichert sein. Eine
Begründung liegt vor, wenn der Weg zur Schule oder zu öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr weit (ca. 2 km) ist oder die Wartezeiten sehr lang (ca. 1
Stunde) sind.
Aus
der Erlaubnis, den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen zu dürfen, kann kein
Rechtsanspruch auf Schadenersatz am Rad oder dem Zubehör abgeleitet werden. Der
Abstellplatz ist unbewacht und auch fremden Personen
zugänglich.
Bei
Beschädigungen oder Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Damit
ich die Anzeige erstatten und damit die Versicherung
schnell wirksam werden kann, füllen Sie bitte die beiliegende Beschreibung des
Rades, das Ihr Kind normalerweise für den Schulweg benutzt, aus. Selbstverständlich
können Sie die Anzeige auch selbst erstellen. Ich bitte Sie aber, mich in jedem
Fall von dem Sachverhalt zu informieren.
Mit
freundlichen Grüßen
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(Stellv.
Schulleiter)